Immobilienkauf in Spanien

Der Immobilienkauf in Spanien ist relativ unkompliziert. Vor dem Kauf einer Immobilie benötigt der ausländische Käufer eine NIE (Steuernummer), die bei einer Polizeidienststelle beantragt und eingeholt werden muss. Normalerweise wird die NIE für spanische oder EU-Bürger noch am selben Tag bearbeitet, bei anderen kann es einige Wochen dauern.

Für Käufer/Investoren von außerhalb der Europäischen Union ist es gut zu wissen, dass bei einer Investition von mindestens 500.000 € in spanische Immobilien das Golden Visa-Programm beantragen können, um ein Aufenthaltsvisum in Spanien zu erhalten. Das Goldene Visum gilt auch für Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern) und das Goldene Visum gilt auch für unverheiratete Paare. Alle Familienmitglieder haben Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie staatlicher Gesundheitsversorgung und Schulbildung. Wenn Sie gerne innerhalb der EU reisen, ermöglicht Ihnen das Goldene Visum unbegrenzte Reisen innerhalb der EU.

Das Goldene Visum ist auch verfügbar, wenn Sie in ein spanisches Unternehmen investieren. Wenn Sie ein Investor sind und ein Immobilienunternehmen erwerben möchten, kontaktieren Sie uns,

Was Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien beachten sollten:

Beauftragen Sie einen Anwalt vor Ort

Der Anwalt, der vor Ort sein sollte und Ihre Sprache spricht, führt die notwendigen Prüfungen der Immobiliendokumente durch und erfüllt die rechtlichen Anforderungen des Verkaufs. Die erste Prüfung besteht darin, vom Grundbuchamt eine „Nota Simple“ einzuholen, die den eingetragenen Eigentümer identifiziert und Einzelheiten zu Hypotheken oder Embargos für die Immobilie enthält. Sie sollten vom Verkäufer Belege für die Zahlung der IBI (Impuestos sobre bienes Inmuebles), der jährlichen Immobiliensteuer, erhalten.

DIE HOLDINGKAUTION

Nachdem der Preis vereinbart ist und die „Nota Simple“ geprüft wurde, müssen Sie eine Anzahlung leisten, um die Immobilie vom Markt zu nehmen und zu reservieren. Ihr Anwalt erstellt zu diesem Zweck ein formelles Angebot und einen Vertragsvertrag.

AUSTAUSCH DES PRIVATEN KAUFVERTRAGS

Der Austausch privater Verträge oder die Unterzeichnung einer Kaufoption erfolgt normalerweise etwa zwei Wochen nach der formellen Annahme eines Angebots, wenn der Anwalt seine Recherchen abgeschlossen hat. Der Vertrag würde alle vereinbarten Bedingungen festlegen und einen Termin für die Fertigstellung festlegen. Üblicherweise leistet der Käufer zu diesem Zeitpunkt eine Anzahlung von 10 %.

ABSCHLUSS BEIM NOTAR

Am vereinbarten Tag werden Käufer und Verkäufer (oder ihre bevollmächtigten Vertreter) im Büro des Notars erscheinen, um die „Escritura de Compraventa“ (die Eigentumsurkunde) zu unterzeichnen, in der es heißt, dass die Immobilie frei von Schulden, Hypotheken, Hypotheken usw. verkauft wird. und Mieter. Der Notar prüft die Bedingungen nicht, sondern bescheinigt lediglich, dass die Parteien ihnen zugestimmt haben. Zu diesem Zeitpunkt wird der Restbetrag beglichen und das Eigentum geht auf den Käufer über. Ihr Anwalt wird die Zahlung der Steuern und Gebühren veranlassen und Ihre Eigentumsurkunde im Grundbuchamt eintragen lassen.

STEUERN UND GEBÜHREN BEIM IMMOBILIENKAUF

Es sind drei Gebühren zu entrichten: Anwaltsgebühr, Notargebühr und Grundbuchgebühren. Außerdem gibt es zwei Steuern, die Übertragungssteuer (ITP) und Plus Valia.

Die Grunderwerbsteuer für Wiederverkaufsimmobilien beträgt 8 % bis 11,5 % bzw. die IVA-Steuer 10 % für neue Immobilien. Die Notar- und Grundbuchgebühren betragen 0,5 % bis 1 %.

WER ZAHLT WAS?

Es ist üblich, dass der Käufer die oben genannten Gebühren und Steuern zahlt, mit Ausnahme der „Plus Valia“, die vom Verkäufer zu zahlen ist. Der Verkäufer zahlt seine eigene Kapitalertragssteuer und auch die Maklergebühr.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen von allgemeinem Interesse sind und nur als Leitfaden zu betrachten sind. Gesetze und Steuersätze ändern sich im Laufe der Zeit. Es gibt keine Garantie dafür, dass diese Informationen aktuell sind. Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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